Wahlbezirk
Hinweis
An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.
Ein Wahlbezirk ist eine organisatorische Einheit bei politischen Wahlen.
Jedem Wahlbezirk ist jeweils ein Wahlraum und ein Wahlvorstand zugeordnet.
Hinweis: Bei Kommunal- und Landtagswahlen lautet die Bezeichnung "Stimmbezirk".
Das Wahlgebiet - sprich das Stadtgebiet - wird zur Durchführung der Kommunalwahlen in Kommunalwahlbezirke eingeteilt. Die Stadt Bonn bildet zu den Kommunalwahlen insgesamt 33 Kommunalwahlbezirke. Die Kommunalwahlbezirke werden kleiner unterteilt in 163 Stimmbezirke, für die ein Wahlvorstand gebildet und ein Wahlraum bereits gestellt werden muss. Für jeden Kommunalwahlbezirk zieht ein/eine Direktkandidat/in in den Rat der Stadt ein.
Bei der Wahl der Bezirksvertretungen Bonn, Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg ist der jeweilige Stadtbezirk das Wahlgebiet. Bei der Wahl der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters ist das gesamt Stadtgebiet das Wahlgebiet.