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Keine Annahme von Wahlbriefen zur Weiterleitung

Hinweis

An einigen Stellen in der Lernplattform wird der Begriff „Stimmbezirk“ verwendet. Dieser Begriff wird jedoch nur bei Landtags- und Kommunalwahlen verwendet. Bei einer Bundestagswahl - und auch bei einer Europawahl - lautet dieser Begriff „Wahlbezirk“. Beide Begriffe meinen ein und dasselbe.

Gilt für: 
Kommunalwahl

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53103 Bonn
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Telefax 0228 / 77 – 22 92
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